Tempo-100-Genehmigung, wie funktioniert das eigentlich?
Vielleicht hast du schon einmal davon gehört, aber du weißt nicht genau, was es ist. Die Tempo-100-Ausnahmegenehmigung gilt für Autobahnen in Deutschland. Die Höchstgeschwindigkeit in Deutschland mit deiner Fahrzeugkombination Auto-Anhänger oder Auto-Wohnwagen beträgt normalerweise 80 km/h, aber mit einer solchen Tempo-100-Ausnahmegenehmigung darfst du auf den deutschen Autobahnen 100 km/h fahren! Natürlich sind einige Anforderungen mit der Tempo-100-Prüfung verbunden, diese Anforderungen werden wir dir in diesem Blog erklären.
Bedingungen für die Tempo-100-Ausnahmegenehmigung
Bei einer Tempo-100-Prüfung gibt es eine Reihe von Anforderungen, die überprüft werden. Diese Prüfung ist notwendig, wenn du einen Tempo-100-Aufkleber haben möchtest, da du angehalten werden und die Einhaltung der Anforderungen überprüft werden kann. Wenn du mit deiner Kombination 100 km/h fährst und keinen Aufkleber hast, wird das ebenfalls kosten. Dies sind die Bedingungen für eine Tempo-100-Ausnahmegenehmigung:
- Das ziehende Fahrzeug muss mit einem ABS-Bremssystem ausgestattet sein;
- Das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs darf 3500 kg nicht überschreiten (dies ist im Fahrzeugschein zu finden);
- Der Wohnwagen oder Anhänger muss geprüft werden;
- Der Wohnwagen oder Anhänger muss mit einer Reihe von Dingen ausgestattet sein (unten erklärt)
Vorrichtungen für Wohnwagen oder Anhänger
In den Bedingungen der Tempo-100-Ausnahmegenehmigung steht, dass dein Anhänger oder Wohnwagen mit einer Reihe von Dingen ausgestattet sein muss. Dein Anhänger muss beispielsweise über eine Auflaufbremse verfügen. Darüber hinaus muss er noch mit hydraulischen Stoßdämpfern, Reifen mit dem richtigen Lastindex und Geschwindigkeitscodierung ausgestattet sein. Auch dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein, dies kann man bei der DOT-Codierung finden. Zuletzt muss dein Anhänger oder Wohnwagen noch über eine zugelassene/erlaubte Antischlingerkupplung verfügen, dies können die Alko/AKS 1300, 2000, 2004, 2004XL oder 3004 sein. Oder die Westfalia SSK3 oder die Winterhoff WS3000D oder WS3000H.
Bedingungen für die Antischlingerkupplung
Es gibt auch eine Reihe von Bedingungen, wenn du keine Antischlingerkupplung hast. Das maximal beladene Wohnwagengewicht darf maximal 80 % des Leerfahrzeuggewichts betragen. Bei Anhängern sind es 100 % des Leerfahrzeuggewichts. Wenn dein Wohnwagen oder Anhänger jedoch eine Antischlingerkupplung verwendet, darf das Wohnwagengewicht maximal 100 % des Leerfahrzeuggewichts betragen. Bei Anhängern sind es dann 120 % des Leerfahrzeuggewichts. Fehlt eine Auflaufbremse und/oder hydraulische Stoßdämpfer, darf das maximal beladene Anhänger-/Wohnwagengewicht höchstens 30 % des Leergewichts des Fahrzeugs betragen.
Tempo-100-Aufkleber kaufen
Auf unserer Website findest du den Tempo-100-Aufkleber, den du kaufen kannst, jedoch musst du eine Tempo-100-Prüfung absolviert haben. Diese kannst du einfach bei DEKRA beantragen. Dafür musst du jedoch sicherstellen, dass du alle Bedingungen erfüllst, sonst kommen sie umsonst. Für eventuelle Fragen zur Tempo-100-Ausnahmegenehmigung oder anderen Anhängerbezogenen Fragen kannst du dich an unseren Kundendienst wenden!