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      Hella Anhängerbeleuchtung

      Hella Beleuchtung für Anhänger, Wohnwagen und Pferdeanhänger - breites Sortiment - direkt ab Lager lieferbar - verschiedene Modelle und Größen Mehr anzeigen

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      7 Produkte
      4-Kammer Rückleuchte links 246x108x66 mm
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      54,95*
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      3-Kammer Rückleuchte rechts 158x64x51 mm

      3-Kammer Rückleuchte rechts 158x64x51 mm

      Original Hella Rücklicht

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      25,95*
      Ansehen
      3-Kammer Rückleuchte links 64x158x51mm

      3-Kammer Rückleuchte links 64x158x51mm

      Original Hella Rücklicht

      Auf Lager
      25,95*
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      3-Kammer Rückleuchte links 75x170x62mm
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      3-Kammer Rückleuchte rechts 75x170x62mm
      Auf Lager
      40,95*
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      Hella Positionsleuchte rot/weiß

      Hella Positionsleuchte rot/weiß

      92x42x37 mm - links/rechts - 12V

      Nicht auf Lager
      11,95*
      Ansehen

      Hella Anhängerbeleuchtung kaufen

      Die Ausstattung Ihres Anhängers mit einer guten Beleuchtung sorgt dafür, dass Sie auf der Straße gut sichtbar sind. Darüber hinaus ist eine gut funktionierende Beleuchtung an Ihrem Anhänger sogar Pflicht. Ist Ihre aktuelle Hella Beleuchtung reif für den Austausch? Oder wollen Sie Ihre bisherige Beleuchtung durch Hella Leuchten ersetzen? Aanhangwagenendirect hat eine große Auswahl an Hella Beleuchtung. Denken Sie zum Beispiel an Hella Rückleuchten, Hella Begrenzungsleuchten und Hella Umrissleuchten. Haben Sie Fragen zu unserem Hella Beleuchtungsprogramm? Dann wenden Sie sich jetzt an unseren Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Hella Beleuchtung. Ist eine Art von Hella Beleuchtung nicht aufgeführt? Dann können Sie sich auch an uns wenden.

      Es ist obligatorisch, dass Ihr Anhänger mit einer gut funktionierenden Beleuchtung ausgestattet ist.

      Was macht Hella Leuchten einzigartig?

      Hella Beleuchtung ist die am häufigsten verwendete Anhängerbeleuchtung. Sie sind preiswert und leicht zu ersetzen. Hella ist ein bekanntes Familienunternehmen, das im Jahr 1899 gegründet wurde. Das Unternehmen beschäftigt über 40.000 Mitarbeiter an 125 Standorten in nicht weniger als 35 verschiedenen Ländern. Hella ist ein echter Spezialist für die Herstellung und Entwicklung innovativer Lichtsysteme und Fahrzeugelektronik und seit mehr als 100 Jahren ein wichtiger Partner der Automobilindustrie. Kurzum, die Qualität der Hella Leuchten spricht für sich selbst. 

      Gesetzgebung und Vorschriften Hella Leuchten

      In Bezug auf Rück- und Markierungsbeleuchtung müssen Anhänger ausgestattet sein mit:

      • - zwei Standleuchten, wenn der Anhänger breiter als 1,60 m ist und nach dem 30. Juni 1967 in Betrieb genommen wurde;
      • - zwei Fahrtrichtungsanzeiger am Heck des Anhängers;
      • - zwei Rückleuchten;
      • - zwei Bremsleuchten;
      • - Beleuchtung des hinteren Kennzeichens;
      • - zwei rote Reflektoren
      • - eine Nebelschlussleuchte, wenn der Anhänger nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde; die Nebelschlussleuchte muss sich in oder links von der mittleren Längsachse des Anhängers befinden;
      • - zwei weiße Rückstrahler an der Vorderseite des Anhängers, wenn der Anhänger nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde;
      • - orangefarbene Rückstrahler auf jeder Seite des Anhängers, der hintere Rückstrahler kann rot sein. Es gelten die Bestimmungen der ergänzenden ständigen Anforderungen,
        Artikel 119 bis 122, finden Anwendung;
      • - zwei Umrissleuchten die an der Vorderseite sichtbar sind und zwei an der Rückseite des Anhängers sichtbare Umrissleuchten, wenn der Anhänger nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde und breiter als 2,10 m ist oder vor dem 1. Januar 1998 in Betrieb genommen wurde und breiter als 2,60 m ist;
      • - Seitenmarkierungsleuchten, wenn der Anhänger nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde und länger als 6,00 m ist. Es gelten die Bestimmungen der zusätzlichen ständigen Vorschriften,
        Artikel 119 bis 122 einschließlich;
      • - ein Rückfahrscheinwerfer , wenn der Anhänger nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde;
      • - Linienmarkierungen am Heck, wenn der Anhänger breiter als 2,10 m ist, nach dem
        31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde und die Summe der zulässigen Achslasten 3.500 kg übersteigt; hier gilt Artikel 153 der zusätzlichen ständigen Anforderungen;
      • - Linienmarkierungen an der Seite, wenn der Anhänger länger als 6,00 m ist, nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde und die Summe der zulässigen Achslasten 3.500 kg übersteigt; Hier gilt
        Artikel 153 der zusätzlichen ständigen Anforderungen;
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