Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer für Anhänger
Die Nebelschlussleuchte und die Rückfahrscheinwerfer sind zwei wichtige Komponenten der Beleuchtungseinrichtung, über die jeder Kfz-Anhänger verfügen muss. Sie tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei und gewährleisten, dass sowohl der Anhänger als auch das Zugfahrzeug im Straßenverkehr sichtbar sind, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen oder nächtlichen Fahrten. Während die Nebelschlussleuchten bei starkem Nebel oder vergleichbaren Beeinträchtigungen für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit sorgen sollen, machen die Rückfahrscheinwerfer darauf aufmerksam, dass der Rückwärtsgang eingelegt wurde. Doch was gibt es bei der Verwendung dieser Leuchten zu beachten?
Müssen Anhänger mit Nebelschlussleuchten ausgestattet sein?
Die Verwendung von Nebelschlussleuchten für Anhänger ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 53d geregelt. Dort heißt es, dass Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgestattet sein müssen – vorausgesetzt, dass das Zugfahrzeug schneller als 60 km/h fahren kann. Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die Nebelschlussleuchte auf der Rückseite, sowohl des Zugfahrzeugs als auch des Anhängers, anzubringen.
Vorgeschrieben ist auch, auf welcher Höhe die Anhänger-Nebelschlussleuchte montiert werden muss. So muss die Leuchte einen Mindestabstand von 25 cm zur Fahrbahn haben und darf eine maximale Höhe von 1 m nicht überschreiten. Da die Nebelschlussleuchte ebenfalls rot aufleuchtet, muss sie zudem mindestens 10 cm von den Bremslichtern entfernt liegen. Üblicherweise befindet sich die Nebelschlussleuchte am Anhänger daher in der Mitte oder leicht links davon.
Dann darf die Nebelschlussleuchte am Anhänger eingeschaltet werden
Erkennbar ist die Anhänger-Nebelschlussleuchte an ihrem intensiven roten Licht, um bei dichtem Nebel besser gesehen zu werden. Eingeschaltet werden darf sie erst, sobald die Sicht nur noch maximal 50 Meter beträgt – dies gilt übrigens auch innerorts. Eine Pflicht, die Nebelschlussleuchte am Anhänger einzuschalten, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Gleichzeitig darf bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte nur noch maximal 50 km/h gefahren werden.
Unterschied zwischen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Beide Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktion und dienen unterschiedlichen Zwecken. Nebelscheinwerfer sind auf der Vorderseite des Fahrzeugs verbaut und dürfen nicht nur bei starkem Nebel, sondern auch extremem Schneefall oder Regen eingeschaltet werden, um die Straße besser auszuleuchten. Zusätzlich dazu kann das Abblendlicht eingeschaltet werden. Nebelschlussleuchten befinden sich hingegen am Heck und dienen dazu, den nachfolgenden Verkehr auf sich aufmerksam zu machen, um entsprechend Abstand halten zu können. Erlaubt ist das Einschalten lediglich bei dichtem Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern.
Ist ein Rückfahrscheinwerfer am Anhänger Pflicht?
Ja, ein Rückfahrscheinwerfer am Anhänger ist, genauso wie am ziehenden Fahrzeug, obligatorisch. Zwei Rückfahrscheinwerfer am Anhänger sind ebenso zulässig. Die StVZO regelt in § 52a, dass diese sich mindestens 25 cm über der Fahrbahn befinden müssen und maximal in 1,2 m Höhe angebracht werden dürfen.
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